Die CDU-Fraktion beantragt die Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Preetz, Anlage gemäß §5 B) Gebührentarif Punkt 10. „Tische und Sitzgelegenheiten für gastronomische Betriebe“ auszusetzen bzw. hierfür Gebührenfreiheit durch den Bürgermeister zu erteilen.
Außerdem soll geprüft werden, ob der Gastronomie im Innenstadtbereich größere Stellflächen für Tische und Sitzgelegenheiten im öffentlichen Bereich zur Verfügung gestellt werden können.
Begründung: die aktuelle Krisensituation um das Coronavirus hat viele Wirtschaftsbereiche erfasst. Das gastronomische Gewerbe ist im besonderen Maße hiervon betroffen, denn die Einhaltung von Abstandsregelungen und anderen gesetzlichen Verordnungen wirkt sich direkt auf die Umsatzerlöse aus. Eine Senkung der MwSt. ist nur dann förderlich, wenn auch Umsatz getätigt wird. Durch den Antrag sollen Anreize geschaffen werden, größere gastronomische Flächen in den öffentlichen Bereich zu verlagern Außerdem könnte diese Maßnahme zu einer zusätzlichen Belebung der Innenstadt beitragen.
Zur Ausweisung erweiterter Stellflächen für die Gastronomie sind die Interessen des Pkw-Verkehrs für Durchfahrten und Park- bzw. Halteflächen nachrangig anzusehen.